Schweizerpsalm vom Singkreis Bäretswil vorgetragen

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Schweizerpsalm vom Singkreis Bäretswil vorgetragen

Der Kantonsrat führt zu Ehren von Gerhard Fischer ein Fest in Bäretswil durch, der Schweizerpsalm wird dabei vom Singkreis vorgetragen.

Das Chorwerk „Diligam te Domine" entstand in einer sehr düsteren Epoche der Schweizer Geschichte. Die Schweiz stand damals am Rande eines Bürgerkriegs. Die katholischkonservativen Gebiete und Kantone standen den radikalliberalen Teilen der Schweiz gegenüber. In dieser Zeit entstand der Schweizerpsalm durch das Wirken zweier Persönichkeiten, die jeweils aus dem verfeindeten Lagern stammten:

 

Auf der einen Seite stand Pater Alberich Zwyssig, ein Innerschweizer aus Bauen UR. Im Jahr 1835 komponierte Alberich Zwyssig den Messegesang „Diligam te Domine". Das Werk war bestimmt für eine Pfarr-Einsetzungsfeier in der Dorfkirche Wettingen.

 

Zwyssig war von der Niederlage der Katholiken im „Sonderbundskrieg" existentiell betroffen. Nach der zwangsweisen Schliessung vom Kloster Wettingen im Jahr 1841 musste er als Flüchtling bei seinem Bruder in Zug Unterschlupf suchen. Auf der andern Seite stand der radikalliberale Zürcher Leonhard Widmer. Er engagierte sich für die neue, bundesstaatliche Schweiz und unterhielt in Zürich ein Lithographiegeschäft. Er verlegte ungezählte volkstümliche Musikalien. Zu seinen Kunden gehörte auch der Wettinger Kapellmeister Pater Alberich Zwyssig.

 

1840 schrieb Widmer sein bedeutendstes Gedicht, den Schweizerpsalm. Ohne Widmers Wissen legten Freunde von ihm ein Jahr später dem geflüchteten Alberich Zwyssig das Lied zur Vertonung vor.

 

Zwyssig vermochte sich der Kraft des von Religiosität und Patriotismus inspirierten Gedichtes nicht zu entziehen und erklärte sich zur Vertonung bereit. Bei den Zeilen „Ja, die fromme Seele ahnt" muss ihm sein früheres Werk „Diligam te Domine" in den Sinn gekommen sein. Durch geschickte Kürzungen der Strophenanfänge und weiterer Zeilen gelang es Zwyssig, den Text so abzuändern, dass er sich dem vor sechs Jahren komponierten Werk unterordnen liess, ohne dass die musikalische Substanz des „Diligam te Domine" darunter leiden musste. Freilich handelte Zwyssig nicht eigenmächtig. Die Zugeständnisse musste er Widmer in persönlichen Begegnungen und einem Briefwechsel regelrecht abringen. Es ist Widmers Grossherzigkeit zu verdanken, dass er den Abänderungsvorschlägen seines Freundes am Ende mit grosser Überzeugung zustimmte. Die beiden Männer blieben für den Rest ihres Lebens freundschaftlich verbunden.

 

Die Freundschaft dieser beiden Männer sollte so etwas wie der Beginn der Versöhnung in unserem Land sein. Rasch wurden Text und Melodie zum allseits beliebten Lied, welches häufig bei patriotischen Feiern gesungen wurde.

 

120 Jahre später, also im Jahre 1961, beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Schweizer Nationalhymne. In der Folgezeit wurden aufgrund der zwiespältigen Ergebnisse mehrere Gegenvorschläge eingereicht, die aber auch nicht überzeugender waren als der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat den Schweizerpsalm zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz.