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Spenden an die EVP sind Steuerabzugsberechtigt
Unser Bäretswiler EVP ZKB-Konto: CH21 0070 0112 3000 2407 5
Staatssteuer im Kt. Zürich: Bei der Staatssteuer können Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien, bis zum Höchstbetrag von CHF 20’000 für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige und von CHF 10’000 für die übrigen Steuerpflichtigen in Abzug gebracht werden.
Bundessteuer: Der Höchstbetrag für solche Abzüge beträgt CHF 10’100. Der Höchstbetrag gilt sowohl für in ungetrennter Ehe lebenden wie auch für die übrigen Steuerpflichtigen.
Abzüge für Beiträge an politische Parteien [Ziffer 16.2] Zulässig sind nur Beiträge an politische Parteien, die im Parteienregister nach Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingetragen, in einem kantonalen Parlament vertreten sind oder in einem Kanton bei den letzten Parlamentswahlen mindestens 3% der Stimmen erreicht haben.
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