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Bundesgerichtsentscheid Pleisch AG

Zur Erinnerung: Die EVP hat an der damaligen Gemeindeversammlung im Juni 2010 als einzige Partei diesen Gestaltungsplan abgelehnt und dabei ähnlich argumentiert wie nun das Bundesgericht. Vom Gemeinderat wie auch von der Gemeindeversammlung wurden aber die wirtschaftlichen Aspekte in den Vordergrund gestellt und der Gestaltungsplan wurde damals mit grossem Mehr genehmigt.

Nachdem gegen den Entscheid von der Pro Natura ein Rekurs eingereicht wurde, haben alle drei Instanzen den Rekurs gutgeheissen und somit den Gestaltungsplan abgelehnt, in letzter Instanz nun das Bundesgericht. Im Gegensatz zum Bäretswiler Gemeindepräsidenten und zum Geschäftsführer der betroffenen Pleisch AG erstaunt die EVP der Entscheid des Bun-desgerichtes nicht. Dieser Entscheid zeigt nämlich schön auf, dass einem nicht standortge-bunden Industriebetrieb in der Landwirtschaftszone Grenzen gesetzt sind und ein Gestal-tungsplan nicht für jegliche Ausbaupläne in der Landwirtschaftszone herhalten kann. Es geht der EVP in keiner Weise darum, der Dr. P. Pleisch AG die Existenzberechtigung abzuspre-chen, und es ist ja schön, wenn sich der Gemeinderat für den Fortbestand der hiesigen In-dustrie einsetzt, aber der mittels Gestaltungsplan mögliche Ausbau dieser Firma am heuti-gen Standort wäre wirklich deplaziert gewesen und hätte ein falsches Signal gesetzt.