Anlaufstellen für Bäretswiler/Innen bei rechtlichen Fragen und im Umgang mit Behörden und Verwaltung

  1. Unentgeltliche Rechtsberatung in Wetzikon. Die Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland ist eine unabhängige und für das erste Gespräch unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche die Bevölkerung der Bezirke Hinwil und Pfäffikon ZH sowie einzelner Gemeinden der Bezirke Uster und Meilen in rechtlichen Fragen kompetent berät.
    Bahnhofstrasse 10, Postfach 1329, 8620 Wetzikon ZH 1, 044 930 04 27

     
  2. Kantonale Ombudsstelle. Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter unabhängiger Mittler. Er hilft jeder Person, die sich an ihn wendet, sofern es sich um ein Problem mit einer kantonalen Behörde oder Verwaltungsstelle handelt. Er prüft das vorgebrachte Anliegen, interveniert bei Konflikten und unterstützt die Beteiligten beim Finden einer fairen Lösung. [i] Beschwerden gegen Behörden und Amtsstellen.
    Ombudsmann des Kantons Zürich, Forchstr. 59, 8032 Zürich, Tel.044 269 40 70, www.ombudsman.ch.zh

     
  3. Friedensrichteramt Bäretswil. Aufgabe des Friedensrichters ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. https://www.baeretswil.ch/aemter/7732
     
  4. Bezirksgericht. Das Bezirksgericht Hinwil erteilt montags und mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr unter 044 938 81 11 telefonische Rechtsauskünfte. Diese Dienstleistung gilt ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hinwil.
     
  5. Bezirksrat und Statthalteramt. Eine wichtige Aufgabe des Bezirksrats ist die Beaufsichtigung der Gemeindebehörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in seinem Bezirk. Dies in allen Bereichen ausser Polizei und Feuerwehr, für die der Statthalter zuständig ist. Der Statthalter ist von Amtes wegen Präsidenten des Bezirksrates.
    Statthalteramt Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil
    Tel. +41 (0)43 258 58 58, info.stahi@ji.zh.ch

     
  6. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten im Verkehr mit öffentlichen Behörden oder Verwaltung. Im Falle von Fragen im Umgang mit Behördenstellen kann der Beizug einer Vertrauensperson hilfreich sein. Je nach Situation können auch Repräsentanten einer Ortspartei oder des Friedensrichteramtes angefragt werden.
     
  7. Anwaltlicher Beizug. Falls die oben beschriebenen Angebote und Varianten ihre Anforderungen nicht oder nur ungenügend abdecken besteht die Möglichkeit einen anwaltlichen Beizug zu prüfen.
     

 


[i] Die Gemeinde Bäretswil ist leider nicht Mitglied der kantonalen Ombudsstelle, deshalb können Personen der Gemeinde Bäretswil bei Problemen mit Verwaltung und Behörden nur bedingt an den Ombudsmann gelangen.