Aufgaben gehen zur Schulleitung
und warum eine Reduktion sinnvoll ist
Über die Letzten Jahre und auch aktuell auf das Schuljahr 2021/22, sind laufend Aufgaben in der Schulpflege weggefallen. Das vor allem bei operativen Aufgaben.
Aufgaben gehen zur Schulleitung.
Als aktuelles Beispiel die Mitarbeiter (Lehrpersonen) Beurteilung (MAB), die im neuen Schuljahr 2021/22 durch kantonale Vorgaben von der Schulpflege zur Schulleitung übergehen. Das war eine aufwändige Aufgabe, die ein Schulpflegemitglied voll ausgelastet hat.
Zudem werden Abklärungen, planerische- und administrative Aufgaben vermehrt von der Schulverwaltung ausgeführt. Vielfach ist dazu spezifisches Wissen notwendig, das z.B. ein ausgebildeter Schulverwaltungsleiter besitzt.
In der Schulpflege gibt es vier grössere Bereiche, die von Schulpflegemitgliedern wahrgenommen werden. (Aufzählung nicht abschliessend)
- Schulbetrieb Betreuung/Beobachtung. Das sind z.B. Schulbesuche in Klassen oder auch bei Projekten oder Lager.
- Vertretungen in Gremien wie Musikschule, Partnerschulen wie BWZ, etc.
- Sonderpädagogik
- Informatik ICT
Warum ist eine Reduktion sinnvoll?
- Bei den Bereichen "Sonderschulung" und "Informatik" wird je eine Person mit hohem Aufwand gut ausgelastet. Eine Verteilung auf verschiedenen Schulpflegepersonen ist nicht sinnvoll und nicht zielführend. Bei diesen Zuständigkeiten begrenzt sich eine Aufgabenverteilung auf eine Stellvertretungsrolle.
- Bei den Bereichen "Schulbetrieb Betreuung/Beobachtung" ist der Aufwand mittel, bei "Vertretungen in Gremien" gering. Diese Aufgaben werden aktuell auf vier Personen verteilt, wodurch der Aufwand für das einzelne Mitglied gering ist.
Das führt zu stark unterschiedlicher Auslastung unter den sechs Schulpflegemitgliedern und ist für diese vier Zuständigen nicht motivierend. - Die Informatik-Aufgaben im aktuellen Ausmass kann in der Schulpflege nur wahrgenommen werden, wenn die zuständige Person auch als Beruf Informatiker ist und damit arbeitet. Viele aktuell getätigte Arbeiten sind nicht direkt Schulpflege Aufgaben. Diese «nichtschulpflege Arbeiten» müssen bei einem Schulpflegemitglied-Wechsel extern vergeben werden, was wiederum eine Reduktion des aktuellen Schulpflegeaufwandes bedeutet.
- Ganz allgemein werden Aufgaben und Zuständigkeiten in der Schulpflege eher weniger als mehr.