Aufgaben gehen zur Schulleitung

und warum eine Reduktion sinnvoll ist

Über die Letzten Jahre und auch aktuell auf das Schuljahr 2021/22, sind laufend Aufgaben in der Schulpflege weggefallen. Das vor allem bei operativen Aufgaben.

 

Aufgaben gehen zur Schulleitung.

Als aktuelles Beispiel die Mitarbeiter (Lehrpersonen) Beurteilung (MAB), die im neuen Schuljahr 2021/22 durch kantonale Vorgaben von der Schulpflege zur Schulleitung übergehen. Das war eine aufwändige Aufgabe, die ein Schulpflegemitglied voll ausgelastet hat.

Zudem werden Abklärungen, planerische- und administrative Aufgaben vermehrt von der Schulverwaltung ausgeführt. Vielfach ist dazu spezifisches Wissen notwendig, das z.B. ein ausgebildeter Schulverwaltungsleiter besitzt.

In der Schulpflege gibt es vier grössere Bereiche, die von Schulpflegemitgliedern wahrgenommen werden. (Aufzählung nicht abschliessend)

 

Warum ist eine Reduktion sinnvoll?